Gesund - in - Geseke
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Krebsfrüherkennung

Was ändert sich ab 1.01.2020?

  • Ihre Krankenkasse wird Sie künftig im Alter von 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 und 65 Jahren an die Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs erinnern bzw. einladen.
  • Für die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses ergeben sich altersabhängig folgende Änderungen:
    • Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren können weiterhin jährlich eine zytologische Untersuchung (PAP-Test/Abstrich) durchführen lassen.
      Beim PAP-Test werden Zellen vom Gebärmutterhals abgestrichen und diese mikroskopisch auf
      Veränderungen untersucht. Danach kann entschieden werden, ob weitere Untersuchungen oder
      Behandlungen notwendig sind. Diese Methode wird seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Deutschland praktiziert und hat dazu geführt, dass in keinem Land der Welt die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs so stark gesunken ist wie bei uns.
    • Frauen ab dem Alter von 35 Jahren: Es bleibt bei der jährlichen Vorsorge mit Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Brust. NEU: Nur noch alle 3 Jahre wird künftig - ohne Zuzahlung – eine Kombination aus PAP-Test mit dem HPV-Test durchgeführt, der zusätzlich die Hochrisiko-HPV-Typen nachweist, die zu Krebs führen können. Die Kombination beider Teste erlaubt eine individuellere Aussage über die Risikosituation hinsichtlich der Entwicklung einer Krebs-Vorstufe.

Rein im Hinblick auf Ihr Wohl ist diese Änderung auf den ersten Blick durchaus positiv zu werten.
Das kombinierte Testen mittels PAP- und HPV-Test bietet mehr Sicherheit. HPV gilt als eine der Hauptursachen für die Entstehung des Gebärmutterhalskrebses. Studien zeigen: wenn beide Tests angewendet werden, können bösartige Veränderungen rechtzeitig erkannt werden. Die neue Vorsorgestrategie der Ko-Testung ist zwar als Fortschritt zu sehen, die Sicherheit des jährlichen Zellabstrichs kann aber nicht durch den neuen zusätzlichen HPV-Test ersetzt werden.
Da zwischen den ersten Zellveränderungen bis zur Entstehung einer Krebsvorstufe am Gebärmutterhals oft weniger als 2 Jahre liegen, wird das Krebsvorsorge-Intervall zu Ihren Lasten vergrößert.

Nachteilig für Frauen über 35 Jahre ist nun der Umstand, dass im 2. und 3. Jahr kein PAP-Test mehr als Kassenleistung durchgeführt werden darf. Wenn Sie Ihre bisherige Sicherheit erhalten möchten, müssen Sie den Abstrich nun als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

In Deutschland ist jede Frau ab dem 20. Lebensjahr weiterhin dazu aufgefordert, jährlich eine Krebsfrüherkennung durchführen zu lassen, die weit mehr umfasst als das Screening auf Gebärmutterhalskrebs!

Alle Krebserkrankungen (wie z.B. Brust- und Darmkrebs) können im frühen Stadium meist gut geheilt werden. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig und genau dann zur Früherkennung zu gehen, wenn es ärztlich empfohlen wird - und nicht erst ein paar Jahre später. Sie sollten nicht erst bei Beschwerden den Frauenarzt aufsuchen. Die vorgeschriebenen Untersuchungen nehmen zwar mit steigendem Alter zu, aber auch schon in jungen Jahren sind einige davon notwendig.

Daher hoffen wir Sie weiterhin regelmäßig zur Krebsvorsorge begrüßen zu dürfen.

Liebe Patientinnen,

Wir freuen uns nun schon 10 Jahre für Sie da sein zu dürfen.

 

Feiern Sie mit uns bis zum Ende des Jahres und freuen sich auf eine kleine Aufmerksamkeit bei Ihrem Besuch.

 

Ihre Frauenärztin in Geseke bedankt sich bei Ihnen für Ihre Treue.

Bei uns herrscht weiterhin FFP2-Maskenpflicht!

Wir sind immer für Sie da!

Cordula Giesder-Barth
Cranestraße 46
59590 Geseke

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