Krebsfrüherkennung
Was ändert sich ab 1.01.2020?
Rein im Hinblick auf Ihr Wohl ist diese Änderung auf den ersten Blick durchaus positiv zu werten.
Das kombinierte Testen mittels PAP- und HPV-Test bietet mehr Sicherheit. HPV gilt als eine der Hauptursachen für die Entstehung des Gebärmutterhalskrebses. Studien zeigen: wenn beide Tests angewendet
werden, können bösartige Veränderungen rechtzeitig erkannt werden. Die neue Vorsorgestrategie der Ko-Testung ist zwar als Fortschritt zu sehen, die Sicherheit des jährlichen Zellabstrichs
kann aber nicht durch den neuen zusätzlichen HPV-Test ersetzt werden.
Da zwischen den ersten Zellveränderungen bis zur Entstehung einer Krebsvorstufe am Gebärmutterhals oft weniger als 2 Jahre liegen, wird das Krebsvorsorge-Intervall zu Ihren Lasten
vergrößert.
Nachteilig für Frauen über 35 Jahre ist nun der Umstand, dass im 2. und 3. Jahr kein PAP-Test mehr als Kassenleistung durchgeführt werden darf. Wenn Sie Ihre bisherige Sicherheit erhalten möchten, müssen Sie den Abstrich nun als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
In Deutschland ist jede Frau ab dem 20. Lebensjahr weiterhin dazu aufgefordert, jährlich eine Krebsfrüherkennung durchführen zu lassen, die weit mehr umfasst als das Screening auf Gebärmutterhalskrebs!
Alle Krebserkrankungen (wie z.B. Brust- und Darmkrebs) können im frühen Stadium meist gut geheilt werden. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig und genau dann zur Früherkennung zu gehen, wenn es ärztlich empfohlen wird - und nicht erst ein paar Jahre später. Sie sollten nicht erst bei Beschwerden den Frauenarzt aufsuchen. Die vorgeschriebenen Untersuchungen nehmen zwar mit steigendem Alter zu, aber auch schon in jungen Jahren sind einige davon notwendig.
Daher hoffen wir Sie weiterhin regelmäßig zur Krebsvorsorge begrüßen zu dürfen.
Wir freuen uns nun schon 10 Jahre für Sie da sein zu dürfen.
Feiern Sie mit uns bis zum Ende des Jahres und freuen sich auf eine kleine Aufmerksamkeit bei Ihrem Besuch.
Ihre Frauenärztin in Geseke bedankt sich bei Ihnen für Ihre Treue.
|
|